Eine von der Friedrich Ebert Stiftung im September vorgelegte Studie vergleicht die bisherigen nationalen Regelungen zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, darunter den Dodd-Frank Act in den USA, den Modern Slavery Act in Großbritannien, Frankreichs Loi de Vigilance und die EU-Richtlinie zu den CSR-Berichtspflichten.
Die zentralen Ergebnisse der von Robert Grabosch verfassten Studie:
- Die Staaten verfolgen bisher im Alleingang unterschiedliche Regulierungsansätze hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und beschränken sich dabei vielfach auf einen thematischen, teilweise auch regionalen Gegenstand der Sorgfalt.
- Viele der Gesetze haben in mehrfacher Hinsicht extraterritoriale Auswirkungen: Sie gelten auch für ausländische Unternehmen, die in dem Staat Geschäfte treiben, eine Niederlassung unterhalten oder an einer Börse gelistet sind.
- Die Zivilgesellschaft und die Gewerkschaften spielen an vielen Stellen eine entscheidende Rolle. Wo der Gesetzgeber über ihre Köpfe hinweg tätig geworden ist, wird die Praxistauglichkeit des Gesetzes wegen offener Fragen bezweifelt
Link zur Studie: Unternehmen und Menschenrechte. Gesetzliche Pflichten zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
