20. November 2019

Studie: Gesetzliche Pflichten zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich

Eine von der Friedrich Ebert Stiftung im September vorgelegte Studie vergleicht die bisherigen nationalen Regelungen zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, darunter den Dodd-Frank Act in den USA, den Modern Slavery Act in Großbritannien, Frankreichs Loi de Vigilance und die EU-Richtlinie zu den CSR-Berichtspflichten.

Die zentralen Ergebnisse der von Robert Grabosch verfassten Studie:

  • Die Staaten verfolgen bisher im Allein­gang unterschiedliche Regulie­rungsansätze hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfalts­pflichten und beschränken sich dabei vielfach auf einen the­matischen, teilweise auch regionalen Gegenstand der Sorg­falt.
  • Viele der Gesetze haben in mehrfacher Hinsicht extraterri­toriale Auswirkungen: Sie gel­ten auch für ausländische Un­ternehmen, die in dem Staat Geschäfte treiben, eine Nieder­lassung unterhalten oder an einer Börse gelistet sind.
  • Die Zivilgesellschaft und die Gewerkschaften spielen an vie­len Stellen eine entscheidende Rolle. Wo der Gesetzgeber über ihre Köpfe hinweg tätig geworden ist, wird die Praxis­tauglichkeit des Gesetzes we­gen offener Fragen bezweifelt

Link zur Studie: Unternehmen und Menschenrechte. Gesetzliche Pflichten zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich