12. Februar 2020

Rechtsgutachten zeigt: Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber.

Welche Anforderungen muss ein Lieferkettengesetz erfüllen, damit es wirkt? Und wie können diese Anforderungen im deutschen Rechtssystem umgesetzt werden? Rechtsexpert*innen aus dem Bündnis mit Unterstützung von Rechtsanwalt Robert Grabosch haben ein ausführliches Rechtsgutachten verfasst und in dieser Woche in Berlin vorgestellt.

Das Gutachten macht deutlich: Für die Bundesregierung ist ein Lieferkettengesetz machbar – und für Unternehmen ist menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt umsetzbar. Die kürzlich vom BDA-Präsidenten Ingo Kramer geäußerte Behauptung, mit einem Lieferkettengesetz stünde er „bereits mit beiden Beinen im Gefängnis“, hat dagegen keinerlei sachliche Grundlage: Kein*e Verantwortliche*r eines Unternehmens, das sich zu seiner Verantwortung bekennt und entsprechende Maßnahmen einleitet, muss derartige Schreckensszenarien fürchten. Im Gegenteil: Ein Lieferkettengesetz schafft genau die Rechtssicherheit für Unternehmen, die heute noch fehlt.

Doch was muss drin sein im Lieferkettengesetz, damit es wirkt? Fünf Elemente sind ganz zentral – mehr dazu erfahrt ihr hier.