27. November 2020

Pressemitteilung: Hessische Initiative Lieferkettengesetz fordert Landesregierung zu weiteren Schritten auf

Unter welchen Bedingungen werden die Schnäppchen des BlackWeek Supersale eigentlich hergestellt? Damit deutsche Unternehmen auch im Ausland Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden, soll die hessische Landesregierung weitere Schritte ergreifen. Das fordert die hessische Steuerungsgruppe des breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“. Dafür müsse die Landesregierung auf Feldern wie der öffentlichen Beschaffung, der Wirtschaftsförderung oder der Landesbeteiligung an Unternehmen aktiver werden.


Der von der hessischen Landesregierung berufene Entwicklungspolitische Beirat hatte sich im Oktober klar für ein Sorgfaltspflichtengesetz auf Bundesebene ausgesprochen. Diesen Schritt begrüßt die hessische Steuerungsgruppe für ein Lieferkettengesetz und weist auf weitere mögliche konkrete Handlungsfelder für die Landesregierung hin. Andrea Jung, Koordinatorin beim Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen, erläutert die Position der Steuerungsgruppe: „Wir sehen hier nicht nur die Bundesregierung in der Pflicht. Auch auf Landesebene gibt es zahlreiche Möglichkeiten, eine verantwortungsvolle Haltung in Bezug auf globale Lieferketten zu fördern.“.


Kai Eicker-Wolf vom DGB Hessen-Thüringen konkretisiert: „Nehmen wir beispielsweise die öffentliche Beschaffung. Hier kann die Landesregierung ihre vergaberechtlichen Regelungen anpassen mit dem Ziel, dass öffentliche Mittel nur für Produkte eingesetzt werden, die – mindestens – grundlegende Sozial- und Umweltstandards erfüllen. Sie sollte ihr eigenes Beschaffungswesen konsequent nach sozial-ökologischen Kriterien ausrichten. Erforderlich wäre hier auch die Bereitstellung von Schulungs-, Beratungs- und Servicekapazitäten für Beschaffungsverantwortliche.“


In der Wirtschaftsförderung könne die Landesregierung Fördervoraussetzungen festlegen, beispielsweise die Vorlage eines menschenrechtlichen Sorgfaltsplans und die Zahlung von Tariflöhnen.
Bei Landesbeteiligungen an Unternehmen sollte die Landesregierung in Aufsichts- und Verwaltungsräten dafür sorgen, dass Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. So könne sie beispielsweise bei der Landesbank Hessen-Thüringen darauf hinwirken, dass die Wichtigkeit von Nachhaltigkeitskriterien bei der Kreditvergabe und im Investmentprozess weiter zunimmt.


Für die Bundesebene erwartet das Bündnis, dass die Landesregierung im Bundesrat Beschlüsse und Verfahren anstrebt, die ein wirksames Sorgfaltspflichtengesetz befördern.


Das Bündnis fordert darüber hinaus, dass die Landesregierung Informations-, Beratungs-, und Förderangebote schafft bzw. ausbaut, um Unternehmen bei der Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu unterstützen.


Die Initiative Lieferkettengesetz ist Zusammenschluss von mehr als 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Das Bündnis strebt ein starkes und weitreichendes Gesetz an, das menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten gesetzlich verankert. Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, sollen dafür zivilrechtlich haften. Aktuell werden die Eckpunkte für ein solches Sorgfaltspflichtengesetz auf Ministeriumsebene abgestimmt und sollen demnächst im Bundeskabinett vorgestellt werden.


In Hessen wird die Initiative Lieferkettengesetz unter anderem getragen vom Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen, der Gewerkschaft ver.di Landesbezirk Hessen, dem BUND Hessen, Weltläden in Hessen e.V., den katholischen Bistümern in Hessen, der Katholischen Akademie Rabanus Maurus, dem Zentrum Oekumene und der Pfarrstelle Gesellschaftliche Verantwortung beim Evangelischen Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Organisation.



Kontakt: lieferkettengesetz@epn-hessen.de