5. November 2019

Menschenrechts-Check: Deutsche Großunternehmen schneiden schlecht ab

In einer Studie des Business and Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law über die Achtung von Menschenrechten fällt das Ergebnis für die größten deutschen Unternehmen schlecht aus. Aktuell wird keines der Unternehmen den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vollumfänglich gerecht. Das zeigt einmal mehr: Freiwilligkeit reicht nicht aus, wenn es um Menschenrechte geht. Wir brauchen verbindliche Regeln für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten!

Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung ein Ziel vorgegeben: Bis 2020 sollen mindestens 50 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen über Richtlinien, Strategien und Prozesse verfügen, um ihre menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen zu identifizieren und zu mindern. Der aktuelle Koalitionsvertrag besagt, dass die Bundesregierung, sollte sich die freiwillige Umsetzung durch Unternehmen als unzureichend erweisen, national gesetzlich tätig und [sich] für eine EU-weite Regelung einsetzen“ wird. Die Erwartung ist klar: Deutsche Unternehmen sollen grundlegende Anforderungen an unternehmerisches Verhalten erfüllen, wie sie in den 2011 einstimmig vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) festgelegt sind. Laut dem Interpretationsleitfaden zu den UNGPs definieren letztere die Achtung der Menschenrechte als Grundverantwortung aller Unternehmen, wo auch immer sie tätig sind. Das Ergebnis der von der Bundesregierung vorgenommenen Bewertung wird für 2020 erwartet.

In diesem Zusammenhang veröffentlichen Business and Human Rights Resource Centre und ZHAW School of Management and Law eine aktuelle Bewertung der menschenrechtsbezogenen Transparenz der 20 größten deutschen Unternehmen. Grundlage für die Bewertung ist eine reduzierte Version des Corporate Human Rights Benchmark, der jedes Jahr von Aviva Investors, dem Business & Human Rights Resource Centre, Calvert Investments, der Eiris Foundation, dem Institute for Human Rights and Business und VBDO herausgegeben wird. Diese zwölf Kernindikatoren, genauer beschrieben im CHRB Core UNGP Indicator Assessment, können auf Unternehmen aus allen Sektoren angewendet werden und beschreiben eine „Untergrenze“ für die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen.