26. Februar 2021

Bundesweite Initiative “Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland”

Nach einem  Austauschtreffen von Kommunen im Rahmen des Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels“ im November 2020 schlossen sich einige engagierte Städte und Gemeinden zusammen und verfassten den Resolutionstext „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“.


Bis zur ersten Zeichnungsfrist am 8. Februar 2021 haben 34 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland die Resolution unterzeichnet, inzwischen sind es über 40. Hier geht es zur Liste der Zeichnungs-Kommunen und hier geht es zu Zitaten von (Oberbürger-) BürgermeisterInnen bzw. KommunalvertreterInnen von Erstunterzeichner-Kommunen.


Ab März wird im Bundestag über das Gesetz beraten. Bis dahin wollen wir weitere Kommunen dazu einladen, die Resolution zu unterzeichnen und damit ein Signal an die Bundestagsabgeordneten zu senden, damit sie im Parlament für eine Nachschärfung sorgen.


Die Unterzeichner-Kommunen der Resolution greifen die grundsätzlichen Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz auf und fordern Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes sowie effektive staatliche Durchsetzungsmechanismen. Auch zahlreiche deutsche Unternehmen begrüßen in einem gemeinsam veröffentlichten Statement eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten.


Im langen Ringen um ein Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards haben die drei beteiligten Bundesministerien am 12. Februar 2021 einen Durchbruch erzielt. Gerade rechtzeitig, damit das Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann. Deutsche Unternehmen werden damit in Zukunft verpflichtet, in ihren globalen Lieferketten die Menschenrechte zu achten und Umweltzerstörung zu vermeiden. Eine Bundesbehörde soll kontrollieren, ob Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. „An entscheidenden Stellen wurde der ursprüngliche Vorschlag jedoch verwässert“, so die Menschenrechtsorganisation INKOTA. „So soll das Lieferkettengesetz ab 2023 zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden gelten, ein Jahr später dann für alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.“ Weiterhin verzichtet die Bundesregierung auf eine zivilrechtliche Haftung. Damit fehlt ein essentieller Bestandteil für ein wirksames Lieferkettengesetz, der Opfern von Menschenrechtsverletzungen einen verbesserten Rechtsschutz vor deutschen Gerichten ermöglich hätte.  Ab März wird im Bundestag über das Gesetz beraten. Bis dahin wollen wir weitere Kommunen dazu einladen, die Resolution zu unterzeichnen und damit ein Signal an die Bundestagsabgeordneten zu senden, damit sie im Parlament für eine Nachschärfung sorgen.

Die Resolution kann von (Ober-)Bürgermeister*innen (oder eine*r Vertreter*in) unterzeichnet werden. Vielfach haben Kommunen bereits eine Vorreiterrolle im Fairen Handel und bei der nachhaltigen Beschaffung eingenommen. Auch die Resolution zur Agenda 2030 wurde bereits von über 150 Kommunen unterzeichnet. 


Möchte Ihre Kommune auch bei der Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland dabei sein? Dann tragen Sie nachfolgend in diesem Online-Formular Ihre Daten ein!


Die Resolutionsvorlage erhalten Sie hier als Download. Bitte laden Sie das Formular herunter, drucken Sie dieses aus und laden Sie es anschließend unterschrieben im Online Formular hoch, das Sie auf folgender Seite finden: https://fairtrade-neumarkt.de/fairtrade/kommunen-pro-lieferkettengesetz/


Bei Rückfragen zur Resolution wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle “Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz”:

Frau Helena Jansen
Koordinatorin für Kommunale Entwicklungspolitik
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Tel. 030 – 90 298 4439
E-Mail: entwicklungspolitik@ba-fk.berlin.de